Ob neue Wege in PR und Marketing oder eine andere Ausrichtung des Unternehmens – das BAFA bezuschusst die Kosten für die Beratung. Ziel dieser Förderung: Die Beratung soll helfen, die Unternehmen zukunftssicher zu machen. Die Unternehmer sollen Chancen erkennen und nutzen, damit sie ihre Unternehmen weiterentwickeln und erfolgreich bleiben können.
Der Zuschuss für die Beratungsleistungen liegt zwischen 50 und 90 Prozent. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unternehmen, die in Schwierigkeiten sind, bekommen bis zu 90 Prozent der Beratungskosten erstattet. Die maximal förderfähigen Beratungslosten betragen 4.000 €.
Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen).
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen).
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter.
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Außerdem müssen sie EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Weitere Informationen zu den Konditionen und Inhalten der Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Gewährleistet wird der Zuschuss, wenn die Beratung durch die gelisteten Beraterinnen und Berater erfolgt.
Sie sind interessiert? Dann sprechen Sie mich bitte an. Als gelistete Beraterin unterstütze ich Sie gerne auch bei der Antragstellung sowie bei der gesamten Kommunikation mit dem BAFA.