Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ein paar Basics zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 28.6.2025 ist es so weit. Dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, kurz BFSG. Dabei geht es um digitale Barrierefreiheit. Das Ziel: Alle Menschen unabhängig von einer körperlichen Beeinträchtigung sollen teilhaben können am digitalen Wirtschaftsleben.

Wie bei jedem neuen Gesetz wollen meine Kunden wissen, ob sie betroffen sind, ob sie etwas unternehmen müssen und wenn ja was. Daher habe ich hier ein paar wichtige und wissenswerte Fakten zusammengetragen.

Das Gesetz betrifft

– Hersteller von Hardware oder digitalen Produkten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie

– Unternehmen, die „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten.

Gerade der letzte Punkt sorgt für Unsicherheit. Gemeint sind damit Online-Shops, aber auch Betreiber von Websites, auf denen das Unternehmen ein Tool zur Terminvereinbarung oder einen Vertrag zum Download anbietet. Ist das der Fal, muss das Unternehmen den Bestimmungen des BFSG genügen und seine Angebote barrierefrei machen.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, es sei denn, sie bieten Produkte an, die im Gesetz genannt sind.

Barrierefrei bedeutet: Menschen mit Beeinträchtigungen müssen die Angebote ohne fremde Hilfe nutzen können.

Barrierefreiheit betrifft beispielsweise

– die Programmierung,

– Farben und Kontraste,

– Bilder und Grafiken,

– die Schriftgröße und

– die Sprache.

Konkret heißt das:

  • Die Website muss einfach und intuitiv zu nutzen sein.
  • Es muss möglich sein, die ganze Seite per Tastatur zu bedienen.
  • Die Seite muss auf allen Endgeräten bedienbar und barrierefrei sein.
  • Die Website muss mit Bildschirmleseprogrammen kompatibel sein.
  • Bilder müssen Alternativtexte haben.
  • Das Design sollte klar und kontrastreich und an die individuellen Bedürfnisse anpassbar sein.
  • Audio- und Videodateien müssen untertitelt sein.
  • Beschreibungen und Anleitungen zu den unter das Gesetz fallenden Produkten müssen barrierefrei sein, also in einer entsprechenden Schriftgröße und kontrastreich gedruckt sein.
  • Die Sprache muss einfach, klar und verständlich sein.

Eine wichtige Richtschnur für Barrierefreiheit ist die Zwei-Sensoren-Regelung: Es muss mehr als ein sensorischer Kanal zur Verfügung stehen, um sich die Informationen zu erschließen.

Auch wichtig: Mit dem BFSG gehen neue Kennzeichnungspflichten einher:

In seinen AGB muss der Dienstleistung

– erklären, wie er die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt,

– seine Dienstleistung in einem barrierefreien Format erklären und

– die Funktionsweise der Dienstleistung beschreiben.

Meine Übersicht erhebt keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit.

Daher freue ich mich über Ergänzungen.