Recht und Datenschutz

Wohlwollen schützt vor Schaden nicht: Sichern Sie Ihr Sponsoring rechtlich ab

Sponsoring hat viele Gesichter. Eines aber ist allen Sponsoren-Vereinbarungen gleich: Sie sind zielgerichtet und auf beiden Seiten von einer klaren Absicht getragen. Damit beide Vertragspartner „auf ihre Kosten kommen“, setzen Sie am besten immer einen Sponsoringvertrag auf.Egal, welche Einrichtung Sie unterstützen und für welche Form des Sponsorings Sie sich entscheiden – achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag diese 5 Vereinbarungen enthält:

1.     Eine Präambel

Schreiben Sie hierin fest, welche Zielsetzung Sie mit dem Sponsoring. Analog kann der Gesponserte erklären, warum er sich für das Sponsoring durch dieses Unternehmen entschieden hat.

2.     Eine generalartige Vertragsklausel

Hierin verpflichten sich die beiden Vertragspartner zu gegenseitigem Respekt, zu Vertrauen und Loyalität. Fixieren Sie, dass beide wechselseitig wertschätzend über den jeweiligen Vertragspartner sprechen und dass sie sich gegenseitig über Entwicklungen informieren, die in irgendeiner Weise für die Erfüllung des Sponsoringvertrags relevant sind oder hierauf Einfluss haben.

3.     Angaben zum Leistungspaket

Definieren Sie genau, welche Leistungen Sie erbringen und welche Gegenleistungen Sie hierfür erwarten. Bei den Gegenleistungen geht es in erster Linie um die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens innerhalb der Kommunikationsmaßnahmen des Gesponsorten: Logo auf Eintrittskarten und Plakaten, Nennung Ihres Unternehmens in der Pressearbeit. Ihre Leistungen: beispielsweise in Form von Auftritten auf Ihren Unternehmensveranstaltungen, Ermäßigung bei den Eintritts- oder VIP-Karten.

4.     Vertragslaufzeit

Oft wird erst einmal eine geringe Laufzeit von 1 Jahr vereinbart. Schreiben Sie ruhig direkt die Option der Verlängerung im Vertrag fest und sichern Sie sich hierbei das Vorzugsrecht. So tritt nicht Ihr Mitbewerber in die von Ihnen angelegten Fußstapfen und profitiert von Ihren Vorarbeiten.

5.     Exklusivität

Natürlich können Sie als „kleiner“ Sponsor einer Einrichtung nicht verlangen, dass diese sich nicht auch noch von anderen Unternehmen unterstützen lässt. Wohl aber sollten Sie in einem gewissen Rahmen eine Exklusivität aushandeln und fixieren. Vereinbaren Sie zum Beispiel, dass ausschließlich Ihr Unternehmen die Trikots des Fußballvereins sponsert und daher auch nur Ihr Logo auf den Shirts erscheint. Legen Sie außerdem fest, in welcher Hierarchie Sie zu den weiteren Sponsoren stehen und wie groß die anderen Helfer im Verhältnis zu Ihnen präsentiert werden.

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