Krisen-PR

Guerilla Marketing mit Bürgersteig-Graffiti

Graffiti oder Aufkleber auf dem Bürgersteig sind beliebte, weil aufmerksamkeitsstarke Guerilla-Marketing-Maßnahmen. Sie können Ihr Logo aufbringen, einen Slogan, den Hinweis auf ein besonderes Angebot. Noch interessanter ist diese Form des Marketings, wenn Sie sie crossmedial nutzen. Beispielsweise, indem Sie Ihre Botschaft mit einem #Hashtag verbinden oder einen QR-Code aufbringen. So animieren Sie die Passanten, Ihren Hashtag in den sozialen Netzwerken zu suchen oder den QR-Code zu scannen. Und Sie bringen sie so auf Ihre Internetseite oder Ihre Landingpage. Allerdings ist diese Form des Guerilla-Marketings auch riskant.

5 Gründe, die gegen Graffiti-Werbung sprechen

Grund 1: Sie machen sich strafbar, weil es sich hierbei um eine Sondernutzung von Wegen handelt. Diese müssten Sie sich genehmigen lassen.

Grund 2: Sie riskieren einen Imageschaden, weil Sie gegen geltendes Recht verstoßen.

Grund 3: Ihre Stellung und Ihr Ansehen bei den städtischen Behörden und der Verwaltung kann Schaden nehmen.

Grund 4: Sie riskieren ein Bußgeld. Es kann zwischen 100 und 10.000 Euro betragen. Die Höhe wird vom örtlichen Ordnungsamt festgesetzt.

Grund 5: Kosten für die Reinigung, die vor allem dann anfallen – und empfindlich hoch sind –, wenn Sie nicht mit wasserlöslicher Farbe gearbeitet haben.

Außerdem sollten Sie Folgendes bedenken: Wenn Sie mit der Idee spielen, Ihr Logo auf dem Boden aufzubringen, müssen Sie sich fragen lassen, ob Sie möchten, dass Ihr Logo mit Füßen getreten wird.

Sie möchten eine PR- oder Marketing-Kampagne starten und wünschen sie Unterstützung bei der Konzeption und Kommunikation? Schicken Sie mir eine Mail (steinbach@steinbach-pr.de) oder rufen Sie mich an (Tel.: 02241 / 9728077). Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.