Recht und Datenschutz

(Weihnachts-)Geschenke ohne G‘schmäckle oder juristische Folgen

Schenken und Beschenktwerden kann im Berufsleben heikel sein. Während für Beamte im öffentlichen Dienst klare Vorschriften existieren – Präsente im Wert von bis zu 15 Euro sind in der Regel erlaubt, allerdings kein Bargeld(!) –, gibt es für die freie Wirtschaft keine konkreten Vorgaben.

Bei den meisten Firmen gilt jedoch die magische 50-Euro-Grenze. Bis zu dieser Größenordnung gilt ein Geschenk als Präsent.

Und es gibt eine weitere Orientierungshilfe: Wenn das Geschenk problemlos öffentlich präsentiert und seine Annahme offen kommuniziert werden kann, bewegt es sich im „sozial adäquaten Rahmen“. Wenn Sie großzügiger schenken möchten, sollten Sie etwas wählen, das als Firmengeschenk deklariert werden kann – und so für alle Mitarbeiter zugänglich und von diesen nutzbar ist.

Sollte Ihr Budget überschaubarer sein, schenken Sie doch eine regionale Spezialität oder auf ein Präsent, das ein Kunst(-hand-)werker Ihrer Stadt für Sie angefertigt hat.

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